Ein zentraler Überblick
Objekte, Einheiten, Messdaten, Vertragsstände und Abrechnungsstatus übersichtlich an einer Stelle.
Von fernablesbaren Messgeräten über aktuelle Verbrauchsdaten bis zur Heizkostenabrechnung: HJG Nexus Energy bündelt die wichtigsten Prozesse für Hausverwaltungen in einem klaren, digitalen Ablauf.
Nächste sinnvolle Maßnahme
Bei 11 Objekten laufen Verträge innerhalb der nächsten 18 Monate aus. Eine gestufte Umstellung kann vorbereitet werden, ohne das gesamte Portfolio auf einmal anzufassen.
Entscheidend ist nicht noch ein Portal. Entscheidend ist, dass Ihre Verwaltung weniger nachhalten, erklären und manuell zusammensuchen muss.
Objekte, Einheiten, Messdaten, Vertragsstände und Abrechnungsstatus übersichtlich an einer Stelle.
Nachvollziehbare Daten und klare Abrechnungsinformationen reduzieren unnötige Schleifen mit Bewohnern und Eigentümern.
Bestehende Laufzeiten werden berücksichtigt. Das Portfolio kann schrittweise statt mit einem riskanten Komplettwechsel umgestellt werden.
Fernablesbare Technik reduziert Vor-Ort-Termine in Wohnungen und macht Verbrauchsdaten laufend verfügbar.
Leistungen und Kosten sollen verständlich zugeordnet werden können — ohne schwer nachvollziehbare Einzelpositionen.
Ungewöhnliche Verbrauchswerte oder mögliche Leckagen werden sichtbar, bevor daraus größere Probleme entstehen.
Relevante Informationen können für Eigentümer, Beirat und Versammlung strukturiert und verständlich aufbereitet werden.
Standardprozesse werden digital vorbereitet, damit Ihr Team seine Zeit für echte Ausnahmefälle und Eigentümerbetreuung nutzt.
Bestehende nicht fernablesbare Verbrauchserfassung muss grundsätzlich bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Wer früh plant, vermeidet unnötigen Zeitdruck im Portfolio.
Die Heizkostenverordnung macht die Richtung klar: Nicht fernablesbare Bestandsgeräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig gehören bei fernablesbarer Ausstattung regelmäßige Verbrauchsinformationen längst zum laufenden Betrieb.
„Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung […] müssen bis zum 31. Dezember 2026 die Anforderungen […] durch Nachrüstung oder Austausch erfüllen.“Quelle: Heizkostenverordnung § 5
Hinweis: § 5 Abs. 3 HeizkostenV sieht Ausnahmen für besondere Einzelfälle vor, etwa wenn eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.
Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Einschätzung, wie komplex Ihr heutiger Messdienst-Aufbau ist und wo eine schrittweise Vereinfachung sinnvoll sein könnte.
Bei Ihrem Portfolio kann eine gestufte Umstellung sinnvoll sein. So lassen sich Vertragslaufzeiten berücksichtigen und einzelne Objekte nach Priorität übernehmen.
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Eine konkrete Empfehlung setzt eine Prüfung der Objekt- und Vertragsdaten voraus.
Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihren Bestand konkreter und melden uns zu dieser Anfrage. Ein automatischer Telefonanruf wird dadurch nicht ausgelöst.
Langfristige Verträge sind kein Grund, das Thema aufzuschieben. Entscheidend ist ein transparenter Migrationsplan, der Objekt für Objekt die richtige Wechselmöglichkeit nutzt.
Vorteil für die Verwaltung
Sie müssen keinen radikalen Komplettwechsel organisieren. Jede Objektgruppe wird dann umgestellt, wenn es vertraglich und operativ sinnvoll ist.
Die Verwaltung soll nicht verschiedene Dienstleister und Zuständigkeiten zusammenhalten müssen. Die relevanten Bausteine gehören in einen durchgängigen Prozess.
Die Hausverwaltung muss nicht zuerst ein Technikprojekt managen. Wir strukturieren den Bestand, priorisieren die richtigen Objekte und setzen die Umstellung planbar auf.
Objekte, Wohneinheiten, bestehende Messdienstleister, Vertragslaufzeiten und technische Ausgangslage werden strukturiert zusammengeführt.
Wir zeigen, welche Objekte zuerst sinnvoll umgestellt werden können und wie laufende Verträge sowie WEG-Entscheidungen berücksichtigt werden.
Je nach Beauftragung werden Technik, Datenübernahme, Abrechnung und operative Partner koordiniert. Sonderfälle werden transparent eskaliert.
Nein. Gerade bei mehreren Messdienstleistern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten ist eine gestufte Migration meist sinnvoller und operativ sicherer.
Sie werden in der Planung berücksichtigt. Ziel ist kein unnötiger Vertragsbruch, sondern ein nachvollziehbarer Wechselkorridor je Objekt oder Objektgruppe.
Nicht fernablesbare Bestandsausstattungen müssen grundsätzlich bis 31.12.2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
Ja, sofern Beschlusslage, Verträge und technische Voraussetzungen passen. Dafür können Entscheidungsgrundlagen und Migrationsschritte strukturiert vorbereitet werden.
Montage- und technische Leistungen werden nur im vereinbarten Leistungsumfang und – soweit erforderlich – durch qualifizierte Fach- und Montagepartner ausgeführt.
Nein. Er ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ein belastbares Angebot setzt die Prüfung der konkreten Objekt-, Vertrags- und technischen Daten voraus.
In wenigen Schritten sehen Sie, wo Ihr heutiger Messdienst-Aufbau unnötig komplex ist und wo eine gestufte Optimierung sinnvoll sein kann.