AGB für Geschäftskunden.
Klare Rahmenbedingungen für Portfolio-, Messdienst-, Daten- und Prozessleistungen.
1. Geltungsbereich / B2B
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von HJG Nexus Energy, soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
HJG Nexus Energy ist eine Leistungs- und Produktbezeichnung des im Impressum genannten Anbieters. Abweichende Individualvereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website, Portfolio-Checks und unverbindliche Ersteinschätzungen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung, eine beiderseits bestätigte Leistungsbeschreibung oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer eindeutigen Beauftragung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Mögliche Leistungen umfassen je nach Beauftragung insbesondere:
- Portfolio- und Bestandsanalyse,
- Planung einer stufenweisen Umstellung von Messdienstleistungen,
- Koordination fernablesbarer Mess- und Erfassungslösungen,
- Verbrauchsdaten- und Statusaufbereitung,
- Unterstützung bei Heizkostenabrechnungs- und Datenprozessen,
- Monitoring, Prozess- und Schnittstellenkoordination,
- Projektsteuerung mit Fach-, Montage- oder Technologiepartnern.
Technische Montage-, Installations-, Prüf- oder Fachleistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind und – soweit erforderlich – durch entsprechend qualifizierte Fach- oder Montagepartner durchgeführt werden.
4. Termine, Abhängigkeiten und regulatorische Änderungen
Projekt- und Umsetzungstermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden, Verfügbarkeit notwendiger Informationen, Geräte, Schnittstellen und gegebenenfalls Leistungen Dritter. Gesetzliche oder regulatorische Änderungen können Anpassungen des Leistungsumfangs erforderlich machen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Dazu gehören – soweit relevant – Objekt- und Einheitenlisten, Vertragsinformationen, Laufzeiten, Zähler- und Gerätedaten, Nutzer- bzw. Abrechnungsstammdaten, Ansprechpartner, Beschlüsse und technische Zugangsinformationen.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung zurückzuführen sind, können zu angepassten Fristen und – nach vorheriger Abstimmung – zusätzlichem Aufwand führen.
6. Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich B2B-Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Fälligkeit, Abschlagszahlungen, laufende Entgelte, Hardware- oder Partnerkosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Drittleistungen, Geräte und Schnittstellen
Soweit Leistungen von Messgeräteherstellern, Montagepartnern, Abrechnungsdienstleistern, Hosting-, Kommunikations- oder Softwareanbietern Bestandteil des Projekts sind, können deren technische Verfügbarkeit, Spezifikationen und Vertragsbedingungen Einfluss auf die Umsetzung haben.
Eigentum, Miete, Leasing, Austausch- und Wartungsregeln für Geräte bestimmen sich ausschließlich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit HJG Nexus Energy personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der auf dieser Website bereitgestellte AVV kann hierfür als Vertragsgrundlage dienen, sofern er wirksam in den Auftrag einbezogen wird.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung der Geschäftsbeziehung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Software, Automationen, Know-how, generische Komponenten und Systembausteine verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
11. Haftung
HJG Nexus Energy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für vom Kunden bereitgestellte Daten, Beschlüsse, Vertragsangaben oder technische Informationen bleibt der Kunde für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
12. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung; laufende Monitoring-, Abrechnungs- oder Betriebsleistungen laufen für die jeweils vereinbarte Vertragsperiode.
13. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Ausfällen von Energie-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur, behördlichen Maßnahmen, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder vergleichbaren Ereignissen höherer Gewalt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit rechtlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.